Einsatz von Servicekräften - Skill Mix auf Krankenstationen und ihre Herausforderungen

Unter dem stetig steigenden Kostendruck, aber auch aus Mangel an pflegerischen Fachkräften stellen  Krankenhäuser zunehmend Servicekräfte für die Stationen ein. Die Servicekräfte sind meist niedrigschwellig angestellt und somit kostengünstiger als eine Fachpflegekraft. Das Aufgabenprofil der Servicekräfte ist meiner Erfahrung nach in den meisten Kliniken  sehr gut geregelt. So ist die Servicekraft einer Station in den meisten Fällen mit der Essensverteilung und dem Abräumen der Essenstabletts beauftragt. Die Fachpflegekräfte sollen, so die Idee, keine Servicetätigkeit übernehmen, sondern sich auf die pflegerisch-medizinischen Aufgaben konzentrieren.

 

Ein Beispiel aus einem Workshop zur Stationsreorganisation einer chirurgischen Klinik verdeutlicht  jedoch eine für mich hochproblematische Situation:

Wenn die Arbeitsgruppe bestehend aus Oberarzt, Stationsarzt, Stationsleitung und einer weiteren examinierten Pflegekraft die Kernprozesse der Station miteinander diskutiert hat und zu neuen Regelungen gekommen ist, frage ich immer abschließend, woran es auf der Station ansonsten in der interdisziplinären Zusammenarbeit hapert und wo Verbesserungspotential besteht. An dieser Stelle beschrieb die Stationsärztin, dass die Bilanzierung bei den Patienten trotz eindeutiger Anordnung nie funktioniert. Zur Bilanzierung eines Patienten müssen alle Flüssigkeiten, die der Patient zu sich nimmt im Plus und alle Flüssigkeiten, die der Patient ausscheidet im Minus gerechnet werden. Die Bilanzierung ist medizinisch in vielen Fällen sehr relevant, so bei Patienten mit Herz- oder Nierenschwäche. Auch bei kognitiv eingeschränkten Patienten ist das Achten auf ausreichend Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr essentiell. In Studien wird immer wieder auf die Mangelernährung von Krankenhauspatienten hingewiesen. So zeigt die German Hospital Malnutrition Study , dass jeder vierte Patient im Krankenhaus mangelernährt ist. Dabei ist….“Mangelernährung mit einer Verlängerung des Krankenhausaufenthaltes assoziiert. Höheres Alter, maligne Erkrankung und Komorbidität wurden als Hauptfaktoren für eine Mangelernährung ermittelt….“ [1]

Die Pflegekräfte der Station beschrieben, dass sie keinerlei Übersicht über das Trinkverhalten der Patienten hatten, da ja die Servicekräfte Tee, Kaffee und sonstige Getränke verteilen. Da die Servicekräfte auch das Essenstablett abräumten, gab es über das Essverhalten der Patienten auch keine Rückmeldung an die Pflegekräfte.

Der pflegerische Expertenstandard „Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ vom DNQP fordert von der Pflege eine klare Verantwortungsübernahme für das Erkennen eines Risikos oder von Anzeichen für Mangelernährung. Dies beinhaltet ein Screening, welche Patienten durch die Pflege genauer beobachtet werden müssen. Ebenso ist die Pflege im Sinne des oben genannten Fallbeispiels verantwortlich, eine genaue Bilanzierung der Patienten bei Anordnung vorzunehmen.

Die praxisnahe Umsetzung des Expertenstandards  auf der chirurgischen Station wurde in der Zusammenarbeit mit den Servicekräften durch folgende Lösungen erreicht:

  • Täglich wird der Servicekraft von der Pflege ein Übersichtsblatt an den Essenswagen gehängt, auf dem die Patienten markiert sind,  bei denen eine Flüssigkeitsbilanz und/oder eine Überwachung des Ernährungsverhaltens notwendig sind.
  • Bei den zu bilanzierenden Patienten liegt am Patientenbett ein Bilanzzettel aus. Auf dem Zettel sind in Zeilen eine Tasse, ein Glas und eine Flasche abgebildet.
  • Schenkt die Servicekraft eine Tasse ein, so macht sie einen Strich hinter die Tasse. Stellt sie eine neue Wasserflasche auf den Nachttisch, so zieht sie hinter der Abbildung der Flasche einen Strich.
  • Nach 24 Stunden bilanziert die Pflege anhand der Striche, abzüglich der Getränke auf dem Nachttisch, die Einfuhr der Patienten.
  • Für Patienten mit Gefahr einer Mangelernährung ist am Essenswagen eine Tellerübersicht pro Patient angebracht. Die Servicekraft kreuzt pro Patient an, wieviel der Patient von seiner Portion gegessen hat (siehe Abb. 1).
  • Nach jeder Mahlzeit überblickt die verantwortliche Pflegekraft das Essverhalten und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ab.
  • Für das Verabreichen der Nahrung ist allein die Pflegekraft verantwortlich.

Solche Regelungen finden sich nie in Stellenbeschreibungen, sind jedoch aus medizinischer und pflegerischer Sicht unbedingt bei Einsatz von Servicekräften auf Station zu treffen. Nur dann kann eine sichere Versorgung der Patienten gewährleistet werden.

[1] Die Daten der Gesamtstudie wurden im August 2006 in der Clinical Nutrition veröffentlicht: The German Hospital Malnutrition Study, Clinical Nutrition, Volume 25, Issue 4, August 2006, 563 – 572.

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Abbildung 1: Tellerübersicht

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