Aufbau eines PEPP-Berichtswesen zur ergebnisorientierten Steuerung

Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde die Optionsphase zur Anwendung des PEPP-Entgeltsystem um 2 Jahre verlängert. Damit können psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen in den Jahren 2015 und 2016 noch freiwillig darüber entscheiden, ob sie auf das zukünftige Vergütungssystem umsteigen möchten. Die obligatorische Anwendung beginnt mit dem Jahr 2017. Der Gesetzesgeber versucht weiterhin mit finanziellen Anreizen die Einrichtungen dazu zu bewegen, an der Optionsphase teilzunehmen. Bei einer Beteiligung als Optionshaus haben die Einrichtungen auch die Möglichkeit, ihr Finanzergebnis auf Basis des PEPP-Entgeltsystems zu prüfen und Handlungsfelder frühzeitig zu identifizieren.

 

Jede Einrichtung sollte zur ergebnisorientierten Steuerung von Beginn an ein Berichtwesen etablieren. Die Leistungen werden messbar, Abweichungen von Zielwerten werden analysiert und frühzeitig werden gegensteuernde Maßnahmen möglich. Dabei sollte das Berichtswesen sowohl Leistungskennzahlen als auch Erlös- und Kostenkennzahlen beinhalten. Folgende Leistungskennzahlen sind elementarer Bestandteil eines PEPP-Berichtswesens:

  • Fallzahl
  • Verweildauer
  • Day-Mix
  • Day-Mix-Index
  • Auslastung

Bei der Erstellung des Berichtswesens ist zu beachten, dass die relevanten Kennzahlen anschaulich und übersichtlich aufbereitet sind. Der Empfänger sollte auf einen Blick die wesentlichen Ergebnisse und Entwicklungen sowie dringenden Handlungsbedarf erkennen können. Hier haben sich insbesondere grafische Darstellungen inkl. Ampelfunktion als praktisch erwiesen. Ferner sollte bei jeder Kennzahl ein Vergleich möglich sein, z.B. Soll-Ist-Vergleich, Vorjahreswertvergleich, und der Zielerreichungsgrad angegeben sein.

Neben den Leistungskennzahlen sind die Kosten-und Erlöskennzahlen zukünftig von großer Bedeutung. Daher hat ZeQ ein innovatives Kalkulationstool entwickelt, um die Berechnungen schnell durchzuführen und die Ergebnisse übersichtlich zu präsentieren. Die Grundlage für das Kalkulationstool ist der PEPP-Browser 2014 des InEK, der seit Anfang dieses Jahres auf der Homepage des InEK abrufbar ist. Hier sind die Kalkulationsergebnisse auf PEPP-Ebene aufbereitet (z.B. durchschnittliche Verweildauer, Bewertungsrelationen, durchschnittliche Tageskosten). Analog zum DRG-Browser veröffentlicht das InEK auch beim PEPP-Browser die Verteilung der Kostenkomponenten auf die einzelnen Kostenarten und Kostenstellen. Diese Daten bilden die Basis für unser Kalkulationstool, mit dessen Einsatz die Erlöse durch die PEPPs auf die einzelne Bereiche (z.B. Ärztlicher Dienst, Arzneimittel) aufgeschlüsselt werden können.

Wenn man die eigenen Kosten den entsprechenden Kostenstellen und Kostenarten direkt gegenüberstellt, werden die Unter- bzw. Überdeckung in den einzelnen Bereichen nach Einführung der PEPPs deutlich. Die Einrichtungen erkennen, in welchen Bereichen die eigenen Kosten durch die PEPPs getragen werden und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht.

Obwohl die PEPP-Anwendung erst ab 2017 obligatorisch sein wird, sollten die Einrichtungen frühzeitig mit der Auswertung und der regelmäßigen Verteilung von relevanten Leistungs- sowie Erlös- und Kostenkennzahlen an definierte Mitarbeiter in Berichtsform beginnen. Die Aufbereitung des Berichtswesens sollte die Adressaten dazu animieren, den Bericht regelmäßig zu lesen und entsprechend für die Steuerung zu nutzen. Leistungskennzahlen sind für die Einrichtungen relativ einfach auszuwerten. Für eine detaillierte Analyse der Kosten- und Erlössituation kann jedoch die Unterstützung durch ZeQ und die Nutzung des Kalkulationstools von Vorteil sein. Eines ist auf jeden Fall sicher – Ein strukturiertes Berichtswesen wird für eine ergebnisorientierte und auch -sichernde Steuerung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen unabdingbar sein.

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