Das Krankenhauszukunftsgesetz – Drei Perspektiven auf dem Weg zur Förderung

Seitdem sich der Koalitionsausschuss in Folge der Corona-Pandemie Anfang Juni 2020 auf das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ geeinigt hat und eine Fördersumme von insgesamt 4,3 Milliarden Euro versprochen wurde, dreht sich mittlerweile vieles um die Details der Umsetzung und Förderung.

 

Zum jetzigen Stand sind nicht alle Einzelheiten der entsprechenden Förderrichtlinien bekannt. Trotzdem ist ein Auseinandersetzen mit der zeitlichen und finanziellen Perspektive schon jetzt essentiell – nur so können weitere Investitionen und Großprojekte adäquat geplant und möglichst früh von einer Förderung profitiert werden.

Die zeitliche Perspektive – Projekte besser jetzt als später planen

Am 02. September 2020 gab es einen Kabinettsbeschluss zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), mit dem das Zukunftsprogramm umgesetzt wird. Mit diesem Kabinettsbeschluss wurden auch einige zeitliche Vorgaben benannt und zum Stand heute ist klar, dass Förderanträge durch die Länder bis zum 31.12.2021 eingereicht werden können.
Dies bedeutet, dass sich nun ein klar umrissener Zeitkorridor eröffnet hat, innerhalb dessen Förderanträge gestellt werden können.
Eine Beantragung der Gelder läuft parallel zum Krankenhausstrukturfonds über die einzelnen Bundesländer. Hier können die Krankenhausträger Bedarfsanmeldungen stellen, die innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden müssen. Die Länder treffen schließlich die Entscheidung darüber, welche Vorhaben für eine Förderung beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingereicht werden.

Die untenstehende Grafik zeigt die relevanten Daten, die uns zum jetzigen Zeitpunkt bekannt sind.

Es ist davon auszugehen, dass die Länder bis Ende 2020 Zeit benötigen, um alle Einzelheiten der Antragseinreichung und der Förderkriterien festzulegen. Da den Ländern selbst eine Antragsbearbeitung von drei Monaten zusteht und die Einreichungsfrist beim Bund auf Jahresende 2021 liegt, sollten alle Krankenhausträger sicherstellen, bis spätestens September 2021 – aber besser früher – ihre Förderanträge einzureichen. Wer schon jetzt in die Vorplanung geht, wird später profitieren.

Die finanzielle Perspektive – Eine Grobkalkulation

Dass es in deutschen Krankenhäusern einen großen Bedarf an Digitalisierungs- und Modernisierungsprojekten gibt, steht außer Frage. Um die richtigen Projekte zu planen, ist es aber zunächst wichtig zu wissen, mit wieviel Fördergeldern man als einzelnes Krankenhaus oder als Verbund kalkulieren kann. Der Bund stellt 3 Mrd. Euro zur Verfügung, welche nach dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Länder verteilt werden. Die Länder selbst steuern insgesamt weitere 1,3 Mrd. Euro zur Förderung bei. Wenn man nun innerhalb der Länder nach einer gleichmäßigen Verteilung der Mittel auf die Krankenhäuser ausgeht, dann liegen die zu erwartenden Förderungen je Krankenhaus zwischen etwa 1,7 und 2,5 Mio. Euro. Diese Werte stellen momentan einen groben Richtwert dar - letztlich ist allerdings nicht davon auszugehen, dass die Fördermittel unter den Krankenhäusern tatsächlich gleichverteilt werden. Vielmehr werden Relevanz und Güte der Vorhaben eine entscheidende Rolle spielen. Die aktuellen Entwicklungen diesbezüglich werden von uns täglich verfolgt und entsprechend aktualisiert.

Darüber hinaus ist aus der finanziellen und planerischen Perspektive zu beachten, dass von den Gesamtfördermitteln 15% explizit für Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit vorgesehen sind und nur für solche ausgegeben werden dürfen. Nach den Vorfällen an der Uniklinik Düsseldorf dürfte dieser Aspekt auch bei allen anderen Kliniken zur zielgerichteten Auswahl von relevanten Projekten führen.

Die inhaltliche Perspektive – Den passenden Projektantrag vorbereiten

Laut dem aktuellen Gesetzesentwurf sollen sowohl der Ausbau moderner Notfallkapazitäten als auch eine bessere interne und auch sektorenübergreifende Versorgung, Ablauforganisation, Dokumentation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, und Hightechmedizin gefördert werden. Darüber hinaus sollen Mittel in die IT- und Cybersicherheit sowie in die gezielte Entwicklung und die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen fließen.

Ganz konkret benennt der aktuelle Gesetzesentwurf unter §19 insgesamt elf förderfähige Vorhaben. Unter diesen befinden sich viele spannende Digitalisierungsvorhaben, wie beispielsweise:

  • die Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement,
  • die Einrichtung eines digitalen Medikationsmanagements,
  • die Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie
  • die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen unterstützen.

Dies sind nur einige Beispiele der Auflistung. Hierbei handelt es sich durchweg um komplexe Themen, welche gut geplant werden müssen und Kapazitäten binden werden. Mit der Antragsstellung sollten auch die entsprechenden Ressourcen eingeplant werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Chancen, die uns das KHZG für die Digitalisierung der Krankenhauslandschaft bietet, sehr groß sind. Die Fördersummen sind historisch einmalig, jedoch auch nicht unerschöpflich. Im eigenen Sinne sollten die Krankenhausträger schon jetzt mit der Planung beginnen, rechtzeitig Mittel beantragen und auch die erforderlichen personellen Kapazitäten für die Projektumsetzung mit bedenken.

Sollten Sie bei der Auswahl und zügigen Formulierung von Fördermittel-Anträgen nach KHZG Unterstützung benötigen, dann steht Ihnen unser Kompetenzzentrum Fördermittel als Dienstleister zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt per E-Mail (info@zeq.de) oder Telefon (0621/300 840-0) mit uns auf.

 

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